Lot

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Dumont, Micheline (1923-1993) "Badende am See", Öl/ Lw., sign. u.r., 69x79 cm, Rahmen

In Kunst und Antiquitäten

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Dumont, Micheline (1923-1993) "Badende am See", Öl/ Lw., sign. u.r., 69x79 cm, Rahmen
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Satow
Dumont, Micheline (1923-1993) "Badende am See", Öl/ Lw., sign. u.r., 69x79 cm, Rahmen
Dumont, Micheline (1923-1993) "Badende am See", Öl/ Lw., sign. u.r., 69x79 cm, Rahmen

Kunst und Antiquitäten

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Important Information

Zum Los kommt ein Aufgeld von 23,8 Prozent plus 5% Live-Gebïżœhren

Terms & Conditions

1. Das Auktionshaus versteigert öffentlich und freiwillig im Namen und fĂŒr Rechnung der Auftraggeber (Einlieferer). Eigenware ist besonders gekennzeichnet (E). Zwangsversteigerungen werden gesondert bekanntgemacht.

 2.  Die zur Versteigerung gelangenden GegenstĂ€nde können vor dem Auktionstag zu den angegebenen Zeiten eingehend besichtigt und geprĂŒft werden. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden. Die Sachen sind z. T. gebraucht und können u. U. BeschĂ€digungen und altersbedingte Spuren aufweisen. Beschreibungen im Katalog und mĂŒndliche ErklĂ€rungen, die schriftlich bestĂ€tigt sein mĂŒssen, sowie ErlĂ€uterungen wĂ€hrend der Auktion werden nach besten Wissen und Gewissen abgegeben. Sie stellen keine Garantien im Rechtssinne bzw.  Zusicherung von Eigenschaften nach gem. den §§ 43 ff. BGB dar. Dies gilt insbesondere fĂŒr Angaben ĂŒber Ursprung, Zustand, Alter, Echtheit und Zuschreibung. Beschreibungen der zu versteigernden GegenstĂ€nde stammen ausschließlich von dem jeweiligen Einlieferer. FĂŒr offene und versteckte MĂ€ngel jeder Art kann nach dem Zuschlag keine Haftung ĂŒbernommen werden. Innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware mitgeteilte Beanstandungen wird der Versteigerer jedoch nach Möglichkeit dem Einlieferer ĂŒbermitteln. SchadensersatzanspĂŒche gegen die Auktionshaus Satow GmbH wegen Rechts- und SachmĂ€ngeln sowie aus sonstigen RechtsgrĂŒnden (inkl. Ersatz vergeblicher Aufwengungen) sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsĂ€tzlichem oder grob fahrlĂ€ssigem Handeln oder auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen oder Ihre Ursache in der Verletzung von Leben, Körper, oder Gesundheit haben. Einer Pflichtverletzung steht diejenige eines gesetzlichen Vertreters oder ErfĂŒllungsgehilfen gleich.

3. Der Versteigerer ist berechtigt, die im Versteigerungskatalog aufgefĂŒhrten GegenstĂ€nde außerhalb der Reihenfolge zu versteigern sowie Katalognummern zu trennen, zusammenzufassen oder auszulassen. Der Aufruf erfolgt zu den im Katalog genannten Limit Preisen. Gesteigert wird in der Regel um 10 %.    

 4. Das höchste Gebot erhĂ€lt nach dreimaligem Aufruf den Zuschlag. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten, ihn ohne Angabe von GrĂŒnden verweigern und Gebote von unbekannten Bietern zurĂŒckweisen, wenn nicht vor der Auktion Sicherheiten geleistet wurden. Geben mehrere Personen das gleiche Höchstgebot ab, so entscheidet der Versteigerer nach eigenem Ermessen. Zweifel ĂŒber den Zuschlag sind sofort geltend zu machen. Kann eine Meinungsverschiedenheit nicht sofort geschlichtet werden, kann der Versteigerer den Gegenstand neu anbieten. Schriftliche und fernmĂŒndliche Gebote werden gewissenhaft, aber ohne GewĂ€hr ausgefĂŒhrt. Die abgegebenen Summen gelten als Höchstlimit fĂŒr einen eventuellen Zuschlag ohne Nebenkosten. Telefonische Gebote werden ab 20,- Euro angenommen, bei Nichterreichen des telefonischen Bieters gilt der Katalogpreis.

5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung des Kaufpreises. Mit dem Zuschlag gehen Besitz und Gefahr an der ersteigerten Sache unmittelbar auf den KĂ€ufer ĂŒber; das Eigentum erst bei vollstĂ€ndigem Zahlungseingang. Erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt, bleibt der Bieter fĂŒr 3 Wochen an sein Angebot gebunden. Es erlischt, wenn er nicht innerhalb dieser Zeit schriftlich den vorbehaltlosen Zuschlag erhĂ€lt. Nimmt der KĂ€ufer die Sache nicht zur festgesetzten Zeit ab oder geht seine Zahlung nicht rechtzeitig ein, so erlöschen seine Rechte aus dem Zuschlag, und der Versteigerer kann ohne Fristsetzung wahlweise ErfĂŒllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen NichterfĂŒllung verlangen. UnabhĂ€ngig davon kann er den Gegenstand gem. § 20 der Versteigerungsvorschriften freihĂ€ndig verkaufen. Rechte des Einlieferers kann der Versteigerer nur in dessen Namen geltend machen.

 6.  Grundlage fĂŒr die Bezahlung bildet der Zuschlagspreis. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 23,8 % inklusive Mehrwertsteuer erhoben. Der Endpreis (Kaufpreis) ist sofort fĂ€llig und bar oder mit bankbestĂ€tigtem Scheck in Euro an den Aussteller der Rechnung zu zahlen. Die AushĂ€ndigung erfolgt erst nach vollem Zahlungseingang. Wurde der Zuschlag aufgrund eines schriftlichen oder fernmĂŒndlichen Gebots erteilt, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 3 Tagen nach der Auktion zu begleichen. Auslagerung und Versand gehen zu Lasten des KĂ€ufers.

 7. Die Abholzeiten fĂŒr ersteigerte Ware werden durch den Versteigerer bekanntgegeben.   

 8. ErfĂŒllungsort sind die GeschĂ€ftsrĂ€ume des Auktionshauses Satow. Gerichtsstand ist Rostock.

    9.  Die Auktionsbedingungen entsprechen der Verordnung ĂŒber gewerbsmĂ€ĂŸige Versteigerungen (Versteigerungsvorschriften) vom 12.01.1961 in der Fassung vom 01.06.1976 (BGB 1. § 1345 ff.). 

 10. Durch die Abgabe eines Gebots oder die Erteilung eines Kaufvertrages erkennt der Bieter sie an. Sie gelten sinngemĂ€ĂŸ auch fĂŒr den freihĂ€ndigen Verkauf nach Beendigung der Auktion. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die GĂŒltigkeit der ĂŒbrigen unberĂŒhrt.

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